(21-03-2011, 20:55)beppo schrieb: Gut, dann äußere ich mich.
Nein, du bist nicht auf der richtigen Spur.
Wie kommst du darauf, dass schon jemand Unterhalt bezahlt?
Auch ein Umzug von 20.000 km stellt keinen Kindesentzug dar, wenn von einer Mutter ausgeübt.
Und eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Schuhe" hat auch keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsort des Kindes oder evtl. Unterhaltspflichten.
Grüsse Beppo
Räusperchen..auf welche rechtliche Grundlage stellst du deine Meinung? Unterhaltsleistung ist eine Barverpflichtung, ob für Schuhe oder für Essen.
Zitat:§ 1612a BGB
Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Es kann auch weniger verlangen - oder auch mehr (sagt der erfahrene Papa) - wenn also Unterhalt geleistet wird..in welcher Form auch immer - dann ist die Garantie geliefert, daß das Kind nicht mit diesem Elternteil in einem Haushalt lebt.
Erziehung ist kein Unterhalt, sie ist eine Ehre!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...