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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB
#10
Wo das BVerfG neuerdings seine Schamgrenze hat, hat es ja schon im letzten Jahr in seinem Urteil kund getan und auch das nicht aus eigenem Antrieb sondern nur als Trittbrettfahrer des EGMR nachdem sie sich vorher 7 Jahre auf dem Unrechtssofa ausgeruht haben.

Diese Grenze liegt auch nicht höher als das, was unser Politgesocks heute so von sich gibt.
Warum sollten die beim nächsten Mal eine bessere Entscheidung treffen?
Etwa weil die Hohmann-Dennhart jetzt auf einem neuen Quotensessel sitzt?
Das wird doch von der bekennenden Radikalfemistin Susanne Baer locker ausgeglichen.
Die ist doch der Verfassungsverstoß in Person.
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RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - von beppo - 18-03-2011, 20:51

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