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erst zahlen - dann sorgen!
#15
(14-03-2011, 09:35)blue schrieb:
(13-03-2011, 22:19)Ibykus schrieb: Es sei denn, dass FamFG regelt das mittlerweile anders als das FGG, wovon ich aber nicht ausgehe.
Ich befürchte doch. Was meinst Du dazu?
ich hab' mal nachgelesen und stelle fest, dass dieses von mir Geschriebene nicht korrekt ist:
Ibykus schrieb:Das gilt jedoch nicht in familiengerichtlichen Verfahren.
Es sei denn, dass FamFG regelt das mittlerweile anders als das FGG, wovon ich aber nicht ausgehe.
denn an der bisherigen (vor dem Inkrafttreten des FamFG) Regelung hat sich ggü des geltenden Rechts offenbar nicht viel verändert.

Auch früher -insoweit habe ich mich geirrt- bestand Gebührenvorschusspflicht auch in Familiensachen.

Nunmehr regelt § 14 FamGKG, dass eine Zustellung der Antragsschrift oder des Klageantrages erst nach Zahlung der Gebühr (Nr. 1110, 1220 u. 1420 KV FamGKG) erfolgt, und zwar u.A., aber für viele von uns Vätern im Besonderen auch in den sogenannten selbständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), also solcher Familienstreitsachen, die nicht gem. § 137 FamFG als Verbundsache behandelt werden.

Zu den selbständigen Familienstreitsachen (um die es bei mir geht) zählen auch "sonstige Familiensachen (§§ 266, 269 FamFG), mithin
- aus dem Eltern-Kind Verhältnis herrührende Ansprüche
- aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche

Zwar gilt § 14 FamGKG nicht für "Folgesachen einer Ehesache" (§ 137 Abs. 2 FamFG). Zu Folgesachen i.S.d. § 137 werden die sonstigen Familiensachen aber erst dann, wenn sie gem. Abs. 3 mit in die Verbundsache einzubeziehen beantragt werden.

Nach Allem bleiben uns -wenn ich das richtig verstehe- also nur die Ausnahmen von der Abhängigmachung gem. § 15 FamGKG.

Aber: In dem von mir eingangs geposteten Sachverhalt geht es ja scheinbar nicht um eine Vorausleistung der Gebühren, sondern um eine vorweggenommene Kostenentscheidung ......

.... so dachte ich -wieder irrtümlich- bevor ich zwischen den Punkten ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin des FamGer T'burg geführt habe, die mich auf die Regelung des § 21 FamGKG hingewiesen hat.

Wenn wir Väter uns im Rahmen des gemSR um unsere Kinder kümmern wollen, müssen wir demnach erst einmal zu Kasse gehen und bezahlen.
Nichts ist umsonst!

Ein weiterer dirkriminierender Unterschied zwischen Vätern und Müttern, denen das SR nämlich von Anfang an nachgeschmissen wird und die in Unterhaltssachen keinen Vorschuss zu leisten brauchen.

Freu dich!
Auch Du bist Deutschland.

@sorglos
Vielleicht sollte man sich wirklich mal die Regelungen über die Voraussetzungen einer Streitverkündung genauer ansehen.
M.W. besteht ja keine Verpflichtung für den Nebenintervenienten, dem Verfahren beizutrten.
Läuft bereits was in dieser Richtung?

Ibykus








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erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 12-03-2011, 13:46
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Terbeck - 12-03-2011, 15:23
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von sorglos - 12-03-2011, 16:17
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 12-03-2011, 16:42
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Skipper - 12-03-2011, 17:35
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 12-03-2011, 19:30
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von beppo - 12-03-2011, 17:42
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von blue - 12-03-2011, 18:07
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RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 13-03-2011, 22:19
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von blue - 14-03-2011, 09:35
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RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 15-03-2011, 02:00
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RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 15-03-2011, 20:21
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von blue - 15-03-2011, 21:30
RE: erst zahlen - dann sorgen! - von Ibykus - 15-03-2011, 21:32

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