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Entfremdung begegnen
#16
Ich freue mich über eure rege Teilnahme an diesem Thema und ich habe schon jetzt den Eindruck, dass mindestens mir durch eure Beiträge geholfen wird. Danke!
Ich nehme zunächst Bezug auf die letzten drei Beiträge:
Flüchtling und Karlma,
zusammengefasst beschreiben eure Beiträge das Dilemma sehr treffend.
Dem Kind wird die Chance genommen sich zu entwickeln, da es weiterhin den bestehenden Verhältnissen ausgesetzt bleibt.
Herausnehmen lässt es sich aber auch nicht, da es mittlerweile zu fest in die Strukturen eingebunden ist.
Es wehrt sich nicht gegen das was es kennt, sondern gegen das was ihm weitgehend fremd ist: Die deutlich klarer strukturierte Umgebung des Vaters, mitsamt dem Vater.

Profiler,
Ich hatte auf eine detaillierte und chronologische Darstellung verzichtet, weil das Gutachten noch druckfrisch ist und der verständlicherweise mächtig irritierte Vater mich bat es mit ihm zu besprechen.
Er möchte für sich wissen, welche Optionen sich hieraus für ihn ergeben und das werde ich mit ihm besprechen. Insofern sollte auch auf den konkreten Teil hier nicht sehr eingegangen werden.
Um dennoch deinem Interesse leidlich zu genügen: Das Kind war ehelich geboren, Trennung vom Vater im Alter von drei Jahren, leidlich stabile Umgangskontakte (meist in Anwesenheit der Oma oder des Onkels, weit überwiegend in deren Umfeld, nicht eine Übernachtung), bis es fünf Jahre alt war.
Anschließend drei Jahre begleitete Umgangskontakte, bis zum Ausstieg des DKSB (Aussage: "schwer auszuhalten", weil Ablehnung durch das Kind extrem).
Abschließend nur noch Kontakte in den Räumen der Therapeutin. Das Kind ist heute zehn Jahre alt.

@all
es ist davon auszugehen, dass das Gericht dem Sachverständigengutachten folgen wird, da sich die anderen Professionen bereits zurückgezogen haben und die begutachtende Person keine hinreichenden Anhaltspunkte gefunden hatte den Gutachtenauftrag auf die Frage zur Erziehungsfähigkeit hin auszuweiten.
Mutti ist zwar nicht die Beste, aber das Kind würde eine Herausnahme nicht verkraften - erst recht keine Überführung zum verhassten Vater.
Da dem so ist, möchte ich auch wirklich nicht mehr weiter auf diesen konkreten Fall eingehen, sondern mit Blick in die Zukunft das Thema insgesamt aufgreifen.
Ich gehe davon aus, dass ich mich auch im März mit einem weiteren Sachverständigengutachten ähnlichen Inhalts auseinandersetzen werde.
Auch der Fall zieht sich bereits über Jahre hin.
Es geht mir um die von @Profiler angezeigte Risikominderung/-Vermeidung.
Meine begründete Vermutung: Nach wie vor – und dies trotz Änderungen und Ergänzungen im FamFG - hat sich in der praktischen Bearbeitung hochstrittiger Konflikte auf Paarebene nichts dahingehend bewegt, dass hiervon betroffene Kinder tatsächlich in den Genuss kommen beide Elternteile in dem Maße zu erfahren, wie dies für deren erfolgreiche Sozialisation notwendig wäre. Die Verfahren ziehen sich hin, wie zuvor.
Die Somatisierung der betroffenen Kinder nimmt ihren Lauf und am Ende wird der desaströse Istzustand als Begründung herangezogen, es doch dabei zu belassen.
Einzige Änderung: Es werden mehr Geldmittel in therapeutische Maßnahmen gepumpt, die nur in Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg haben.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass renitente betreuende Elternteile zunehmend die Gelegenheit nutzen werden, nach erfolgtem Abschuss des nichtbetreuenden Elternteils, zunächst sich selbst einer Maßnahme zu verweigern (oder diese zu beginnen und bald abbrechen) und anschließend auch die Kinder wieder aus verordneten Maßnahmen heraus zu nehmen.
Ich möchte gerne, neben den fortgesetzten individuellen Schädigungen an Leib und Seele, die Verhältnismäßigkeiten aufgebrachter Mittel in hochstrittigen Fällen diskutieren, sowie individuelle und volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen anstellen.
Dies zum Zweck einer vereinfachten Wahl der individuellen Herangehensweise, auf Grundlage aktueller Gesetze und Praxis, sowie zur Formulierung politischer Forderungen, denn so geht das nicht weiter.

Orientiert am Eingangsbeispiel, derzeit:
Vater: geringes Einkommen
Mutter: kein eigenes Einkommen
Kostenübernahme: weitgehend durch den Staat
Posten, überschlägig und bisher:
Lebenshaltung Mutter
Ehescheidung
Umgangsverfahren
Sachverständigengutachten
Umgangspflegschaft
Therapeutische Maßnahmen für Kind, Mutter, Vater

Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (bleibt wie es ist):
Erfolgsaussichten für das Kind: sehr gering
Erfolgsaussichten für die Mutter: sehr gering
Erfolgsaussichten für den Vater: sehr gering
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind, bis dies absehbar die Therapie abbricht.
Vater mit erhöhtem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, dadurch mindestens Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit, bis hin zur Erwerbsunfähigkeit
Tochter mit gesteigertem Potential zu Auffälligkeiten, die zudem und möglicherweise auf die nächste Generation übertragen werden.

Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (Kind zum Vater):
Erfolgsaussichten für das Kind: nicht absehbar
Erfolgsaussichten für die Mutter: keine
Erfolgsaussichten für den Vater: nicht absehbar (hängt von der Entwicklung des Kindes ab)
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind und Mutter.
Mutter mit erhöhtem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, vermutlich Selbstaufgabe, keine Erwerbstätigkeit zu erwarten.
Tochter mit gesteigertem Potential zu Auffälligkeiten, die zudem und möglicherweise auf die nächste Generation übertragen werden.

Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (Sorgerecht auf Dritte befristet übertragen, Kind bleibt vorerst und unter Auflage Therapie bei der Mutter, Anbahnung wird fortgesetzt):
Erfolgsaussichten für das Kind: besser als sehr gering
Erfolgsaussichten für die Mutter: besser als sehr gering
Erfolgsaussichten für den Vater: besser als sehr gering
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind und Mutter.
Begleiteter Umgang wird erneut aufgenommen.
Vater mit vermindertem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, dadurch mindestens Erhalt der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Tochter mit gemindertem Potential zu Auffälligkeiten, die dann eher nicht auf die nächste Generation übertragen werden.

Was meint ihr?

P,

ich hatte mich gerade ausgiebig mit dem vorstehenden Text befasst.
Ich teile deine Wahrnehmung und auch ich machte den Kardinalfehler, mir die Ursprungsfamilie meiner Exe nicht näher anzuschauen – darum bin auch ich hier! Smile
Inwieweit man den „Sog“ in geeigneten Fällen umschiffen kann, soll mein hier eingestellter dritter Ausblick verdeutlichen.
Einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erfüllt dieser nicht, jedoch ist es ein Ansatz, zum diskutieren.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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