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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
#6
"Person ohne festen Wohnsitz" im Behördendeutsch OFW, ist zulässig. Man muss noch nicht mal ein Land zur Ausreise angeben, sondern man meldet sich einfach als OFW beim Meldeamt ab. Die werden zwar bedeppert schauen, aber denen ist es wurscht. Damit ist man legal postalisch nicht auffindbar. Es gibt auch keine zustellfähige Anschrift. Das ist aber nicht wichtig, denn dann gibt es eben einen öffentlichen Aushang ...

Um den Sinn zu verstehen, fehlen Informationen vom Fragesteller. OFW macht keinen Sinn, wenn man die Möglichkeit Hartz IV und die dazu gehörigen Sozialleistungen abgreifen kann.

Die Jugendämter werden generell überschätzt. Deren Möglichkeiten sind bekannt und es ist besser, wenn sich das Jugendamt an einem ausblutet. Das stehen die nicht lange durch. Nur Kosten und kein Erlös bringt ein gewissen Desinteresse hervor. Die Mitarbeiter vom Jugendamt sind relativ emotionslos und die werden sich über sinnlose Aktionen kringeln vor Lachen. Nicht zahlen und erreichbar sein, dürfte attraktiver sein. Aber auch das ist denen mehr oder weniger egal.

Wer wirklich Ruhe vor dem Jugendamt haben will, muss Maßnahmen ergreifen, dass sich das Jugendamt an der eigenen Person verschleißt. Alles andere ist Kinderkram und lächerlich.

(19-02-2011, 09:25)vorsichtiger schrieb: was hat denn die Krankenversicherung damit zu tun???

also ICH bin krankenversichert, rentenversichert, arbeitslosenversichert, beschränkt steuerpflichtig, usw... ohne gemeldeten Wohnsitz. Nicht alle "Wohnsitzlosen" sind bedauernswerte Brückenschläfer und Almosenempfänger.

Dieses Sytem funktioniert nur, wenn der Arbeitgeber international tätig ist, noch besser: der Arbeitgeber sitzt im Ausland oder man selbst arbeitet im Ausland. Das ist aber auch nicht wirklich pfändungssicher! Den Arbeitgeber heraus zu finden ist ja nicht so schwer und eine pfändungssichere Arbeitsstelle macht schon deshalb keinen Sinn, weil die Entlohnung bei 950 € liegt.

Aber auch hier fehlen die Informationen, denn mit dieser Aussage kann man auch nur ein Ratespiel veranstalten. Lerneffekt = 0

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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von Robert4910 - 18-02-2011, 22:48
Meldegewohnheiten - von Gast1 - 19-02-2011, 01:14
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von aalglatt - 19-02-2011, 12:41
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RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 17:34
RE: Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift - von zwangszahler - 25-01-2012, 18:10

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