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Gütertrennung! Und dann rechtlos?
#1
Hallo,

meine Frau und ich leben in Trennung. Das heißt, eigentlich leben wir in einem Vernichtungskrieg. Meine zukünftige Exfrau meinte sie hätte sich weiterentwickelt. Nun gut. Allerdings scheint sie sich zu einem Wesen weiterentwickelt zu haben, das ich hier kaum jugendfrei beschreiben kann. Erst fahre ich in Absprache mit ihr die Firma runter weil wir unsere Zukunft anders geplant haben. Dann sagt sie mir: "Pack Deine Klamotten!". Das nach 23 Jahren Ehe.

Wir haben vor 15 Jahren auf Ihren Wunsch hin eine Gütertrennung vereinbart, da ich selbstständig war/bin um im Falle eines GAU's nicht vollkommen mittellos da zu stehen. Wie sagte sie noch bei Notar so schön? "Wenn wir uns mal trennen, dann teilen wir natürlich!" Ja ich weiß, ich bin blöde und/oder naiv. Aber so war es nun mal. Mittlerweile ist es so, dass sie sogar die Dinge beansprucht die definitiv mir gehören. Hole ich das Bügeleisen aus dem Haus das ich bei unserer letzten Trennung kaufen musste bzw. geschenkt bekam, dann bekomme ich eine Diebstahlsanzeige. "Wir" (das heißt natürlich sie) haben ein Haus. Das Haus würde 5 Jahre nach der Gütertrennung angeschafft. Ich habe in dieses Haus sei es durch Geschenke meiner Eltern (Bargeld und Material) oder durch eigenes Geld runde 40.000 € alleine an Umbau- und Renovierungskosten gezahlt.

Habe ich eigentlich eine Chance auch nur Ansatzweise an dieses Geld zu kommen? Irgendwie kann es doch nicht sein, das man vollkommen rechtlos ist. Was ist zum Beispiel mit den Schenkungen meiner Eltern? Mein Anwalt meinte die könnte man nur widerrufen, wenn es sich um größere Summen handelt. Witzig, für mich sind Beträge über 1.000 Euro größere Summen.

Es kann doch auch nicht sein, dass meine Frau ihr Haus in Teilbereichen durch mich renovieren läßt. Ich zahle das Material und die Zeit um zum Beispiel die Treppe über drei Etagen zu renovieren. Das sind alleine an Stundenlöhnen geschmeidige 4.000 Euro zzgl. Material und kann dann so etwas nicht geltend machen? Ich meine, das ist ja nur ein Beispiel. Sie hat mit meiner Hilfe ein Darlehen ihrer Eltern in Höhe von 25.000 Euro mal eben so in 3 Jahren nebenbei zurückgezahlt. Das kann ich jetzt beliebig weiterführen.

Ich möchte ja nichts haben was mir nicht zusteht, aber zumindest meine Hälfte! der Dinge die ich! nach der Gütertrennung gezahlt habe möchte ich haben. Ich denke, dass ist nicht unbillig.

Für jeden Rat oder Hinweis bin ich dankbar.

Gruß

teamlead
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Gütertrennung! Und dann rechtlos? - von teamlead - 30-12-2010, 12:22

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