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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#11
(17-12-2010, 10:39)p schrieb: Betreuungsunterhalt wird sie sicherlich auch noch verlangen und da werden dir die Augen übergehen, wie hoch der ist - Mindestsatz 770 EUR, nach oben offen.

Ich würde diesbezüglich nicht zu viel Panik schüren. BU zahlst man nur, wenn nach KU noch genug Geld vorhanden sein sollte. Den aktuellen Satz kenne ich nicht - liegt aber so etwas über EUR 1000,--. Bei den hohen KU Sätzen kommt ein Normalverdiener kaum noch über diesen Betrag.

Die bisher hier aufgezeigten Verhaltensweisen sind gut. Ganz wichtig - NICHTS aber auch gar NICHTS vorschnell unterschreiben und das Trennungsfaq studieren - das wird deine zukünftige Bibel.

Egal was es kostet - ich würde heute immer einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Das beseitigt zukünftige Zweifel und gibt dir Gewissheit. Unsereins werden genug Kuckuckskinder unter geschoben.

Behalte die Ruhe und viel Glück!

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von ali mente - 17-12-2010, 11:01

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