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BSG B 4 AS 78/10 R - Bei ALG-II-Bezug mindert Unterhalt voll das Einkommen
#28
(19-10-2012, 00:00)sorglos schrieb: Wer nur ausschließlich ALGII bezieht und trotzdem KU zahlt, setzt sich eher dem Verdacht der Schwarzarbeit aus.

Wer nur ALG II bezieht, ohne Unterhalt zu bezahlen, setzt sich auch dem Verdacht der Schwarzarbeit aus: http://www.lokalkompass.de/dortmund-ost/...61726.html

"Auch Schwarzarbeit verpflichtet zum Unterhalt. (...) Der Vater behauptete, er könne keinen Kindesunterhalt zahlen, da er nicht leistungsfähig sei und Hartz IV beziehe. Zwei Ausbildungen hatte der Mann abgebrochen, so dass es schwierig war, zu prognostizieren, welches Einkommen er in Zukunft erzielen könne. Die Mutter behauptete, dass der Vater auf Baustellen schwarz arbeite und nannte einen Betrieb, wo er dies tue. (...) Daraus schloss das Gericht, dass er leistungsfähig sei und verurteilte ihn dazu, den Mindestunterhalt von 109 Euro monatlich zu zahlen. Die Mutter habe für das unterhaltsberechtigte Kind plausibel dargelegt, dass der Vater schwarz arbeite. Der Vater hätte dann beweisen müssen, dass dem nicht so sei. (...)

Für die komplizierte Berechnung dieses fiktiven Einkommens hatte das Gericht eine Lösung parat: Der Lohn aus der Schwarzarbeit wurde als Bruttolohn unterstellt und die Hartz IV-Leistungen abgezogen. Auch danach sei der Vater leistungsfähig und müsse zahlen.
"

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Juni 2012, Az.: 9 UF 292/11 Volltext: http://openjur.de/u/441693.html

Beweisen sie, dass etwas nicht stattgefunden hat....
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RE: BSG B 4 AS 78/10 R - Bei ALG-II-Bezug mindert Unterhalt voll das Einkommen - von p__ - 10-02-2013, 19:02

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