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BSG B 4 AS 78/10 R - Bei ALG-II-Bezug mindert Unterhalt voll das Einkommen
#20
(12-08-2012, 21:43)IPAD schrieb: Meinst du nicht, die schaun mal nach, ob ich da dann auch wohne ? Und wie mach ich das mit der Miete, die ich dann irgendwie umleiten muss?

Natürlich musst Du die Miete umleiten, bzw. wenn Du obdachlos bist, gibt es gar keine Miete.

Aber so muss Deine Freundin ja nicht nur für Dein Kind aufkommen, sondern auch für Dich, sofern sie das Einkommen dazu hat.

Nachgucken können sie nicht, wenn Deine Freundin nicht in (ergänzendem) ALG-II Bezug ist.

Wenn Du Dich obdachlos meldest, können sie ja gerne unter der Brücke nachgucken, wo Du als Obdachloser schläfst.

lg
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BSG B 4 AS 78/10 R - Bei ALG-II-Bezug mindert Unterhalt voll das Einkommen - von Camper1955 - 13-08-2012, 04:41

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