06-12-2010, 14:40
Gar nicht.
So einfach ist.
Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auskunft.
Auf den kann die Mutter nicht wirksam verzichten.
Sie kann nur darauf verzichten, dieses einzufordern, nur kannst du das wiederum nicht verlangen.
So einfach ist.
Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auskunft.
Auf den kann die Mutter nicht wirksam verzichten.
Sie kann nur darauf verzichten, dieses einzufordern, nur kannst du das wiederum nicht verlangen.