04-12-2010, 23:36
(04-12-2010, 20:58)libertas schrieb: habe jetzt seit 4 monaten keine mail mer bekommen vom sozialamt im alpenland.Kommt darauf an, was Du erreichen willst. Ich würde mit der Strafanzeige warten, bis die Schweizer Behörden keine Kooperation mehr zeigen. Es ist übrigens die Vormundschaftsbehörde zuständig ist und nicht das Sozialamt. Und die Vormundschaftsbehörde hat ein Aufsichtsorgan - in Zürich zB. den Bezirksrat, an den man ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen kann.
Meine kinder darf ich auch nicht mehr ueber skype sehen.Angeblich wollen sie nicht.Das sagt die Mutter.Naja!!!
Nachdem ich das Sozialamt auf kindesentzug aufmerksam gemacht habe,klappte es eine weile,aber weil der grund sich geaendert hatt werden sie (sozialamt) nicht mehr mit der mutter reden,denke ich.
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Naja..habe mir schon ueberlegt meine Kinder besuchen zu gehen(moechte es der mutter nicht gerade einfach machen,evtl eine anzeige vor ort wegen kindesestzug) was meint ihr dazu
Solltest Du doch noch eine Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger stellen wollen, mach es einfach da, wo Du gemeldet bist - die Deutsche Polizei oder Staatsanwaltschaft nimmt solche Anzeigen entgegen und leitet sie entsprechend weiter. Das hat den Vorteil, daß die Schweizer Behörden sich für ihre vorprogrammierte Untätigkeit gegenüber den Deutschen Behörden rechtfertigen müssen.
(04-12-2010, 20:58)libertas schrieb: Koennen die mir da behalten?Schweizer staatsbuerger bin ich nicht mehr.Habe es abgegeben!!!.Ob Dich einer da behalten kann oder nicht hängt primär nicht von Deiner Staatsbürgerschaft ab, sondern davon, was Du gemacht hast und welche Verpflichtungen Du hast.
(04-12-2010, 20:58)libertas schrieb: Da ich kriminell bin wuerden die mich sowieso ausweisen.Danke SVP!!!Zählt nur bei schweren Delikten - oder hast Du jemanden umgelegt ?
Bin jetzt wieder reinrassig!!hehe
https://t.me/GenderFukc