09-12-2010, 17:59
Eine wirklich sehr großzügige Mutter!
Eine noch vom SG angenommene Vereitelung des Umgangsrechts durch die Mutter des Sohnes, die einer Leistungsbewilligung hätte entgegenstehen können, kann nach den vorgelegten E-Mail-Nachrichten nicht mehr gesehen werden. Die Mutter hat in Aussicht gestellt, dass der Antragsteller den Sohn bereits im Dezember 2010 sehen kann.
Eine noch vom SG angenommene Vereitelung des Umgangsrechts durch die Mutter des Sohnes, die einer Leistungsbewilligung hätte entgegenstehen können, kann nach den vorgelegten E-Mail-Nachrichten nicht mehr gesehen werden. Die Mutter hat in Aussicht gestellt, dass der Antragsteller den Sohn bereits im Dezember 2010 sehen kann.