19-11-2010, 18:56
Das mit der Zeitungsanzeige war früher mal bis in die 1960er Jahre nach ganz altem Recht sinnvoll. Spielt schon seit mehreren Generationen keine Rolle mehr. Eine Rolle spielt nur der Tag der Trennung, "Stichtag". Normalerweise der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, aber das kann man neuerdings ändern, wenn eine illoyale Vermögensverringerung vorliegt (siehe Illegale Vermögensminderung gem. § 1375 Abs. 2 BGB). Darüber kann ihn der Anwalt aufklären. Hoffentlich taugt er was.