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Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind
#2
Ich würde mal sagen, du kannst das halbe 4. KG abziehen, denn genau das erhält sie ja tatsächlich.

Bei mir ist es nämlich aus genau dem Grund nicht so.

Als meine Kinder 2, 3, und 4 bei mir lebten, erhielt ich auch 2. 3. und 4. KG.

Seit der Scheidung bekommen meine Exen das KG.
Die eine bekommt 1. KG.
Die andere 1. 2. und 3. und nur das darf ich abziehen.
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RE: Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind - von beppo - 03-11-2010, 14:20

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