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Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind
#1
Servus liebe Leute,

habe mal eine Frage zur DDT und dem Zahlbetrag.

Meine geschiedene Ehefrau (gE) und ich haben 1 gemeinsames Kind. Für sie ist es das 4te und erhält auch Kindergeld in entsprechender Höhe (€200+).

Nun steht mir ja das halbe Kindergeld zu, auch wenn es bei mir nur das erste (und dauerhaft das einzige) ist.

Darf ich mir jetzt für den KU den Zahlbetrag aus der Tabelle 4tes Kind herauspicken oder alimentiert Mutter Staat hier auf meine Kosten die gE, respektive hält sich Mutter Staat auf meine Kosten ein stückweit schadlos solange meine gE noch ALG II bezieht?

Ginge es nicht auch, dass ich den Tabellenbetrag an KU zahle und ich 50% KG direkt beziehe? So kann Mutter Staat nicht meine Tochter entreichern um damit die Mutter zu alementieren, denn was das Kind nicht an KG zur Deckung des eigenen Bedarf benötigt, wird unter mutmaßlich bewusster rechtwidriger Ignorierung der €30 Vesicherungspauschale ja als Einkommen der KM zugeschustert.

JJC
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Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind - von JahJahChildren - 03-11-2010, 13:57

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