29-10-2010, 14:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2010, 14:40 von JahJahChildren.)
Hallo p,
bezüglich der Arztrechnungen... ist es nicht so, dass derjenige welcher die Musik bestellt auch zahlt?
und
ist es nicht auch seit 4/2007 so, dass KV Pflicht (per Gesetzt) besteht, d.h. meine gE ist ohnehin gesetzlich gezwungen rückwirkend eine eigene Versicherung abzuschliessen. Und in dem Moment, in dem sie dies vornimmt, besteht doch wieder die Obligenheit meiner gE eine Familienversicherung abzuschliessen (sie hat noch ein weiteres bei ihr lebendes minderjähriges Kind). D.h. dann unterm Strich, dass in Deutschland in meiner Konstellation eine Doppelversicherungspflicht bestünde bezüglich unserer gemeinsamen Tochter.
Im Worst-Case würde ich mich weigeren einen Vertrag zu unterschreiben - lediglich die Kosten für eine PKV für das gemeinsame Kind würde ich ihr zukommen lassen mit gleichzeitiger Reduzierung des KU (denn die Kosten einer PKV fürs Kind kann ich vom unterhaltsrelevanten Netto in Abzug bringen).
Herr je - was ein Dschungel - JJC
bezüglich der Arztrechnungen... ist es nicht so, dass derjenige welcher die Musik bestellt auch zahlt?
und
ist es nicht auch seit 4/2007 so, dass KV Pflicht (per Gesetzt) besteht, d.h. meine gE ist ohnehin gesetzlich gezwungen rückwirkend eine eigene Versicherung abzuschliessen. Und in dem Moment, in dem sie dies vornimmt, besteht doch wieder die Obligenheit meiner gE eine Familienversicherung abzuschliessen (sie hat noch ein weiteres bei ihr lebendes minderjähriges Kind). D.h. dann unterm Strich, dass in Deutschland in meiner Konstellation eine Doppelversicherungspflicht bestünde bezüglich unserer gemeinsamen Tochter.
Im Worst-Case würde ich mich weigeren einen Vertrag zu unterschreiben - lediglich die Kosten für eine PKV für das gemeinsame Kind würde ich ihr zukommen lassen mit gleichzeitiger Reduzierung des KU (denn die Kosten einer PKV fürs Kind kann ich vom unterhaltsrelevanten Netto in Abzug bringen).
Herr je - was ein Dschungel - JJC