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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#2
Aus den Düsseldorfer Leitlinien
17.1
Bei Kindesbetreuung besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines gemeinschaftlichen Kindes keine Erwerbsobliegenheit. Gleichwohl erzieltes Erwerbseinkommen ist überobligatorisch und nach den Umständen des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2009, 770; FamRZ 2009, 1124; FamRZ 2009, 1391).


Ob Dein erstes Kind, welches studiert, mit Mutter in gleicher Rangsfolge steht, weiß ich grad nicht.
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von blue - 26-10-2010, 13:14

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