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das recht der exe am namen
#2
Hallo Stafford,

die Frau hat bei der Eheschließung den Namen des mittlerweile Ex-Mannes angenommen, und nur sie kann entscheiden, ob sie ihn wieder ablegen möchte.

Viele Frauen nehmen ja ihren Mädchennamen wieder an, weil sie sich auch vom Ex abgrenzen wollen.

Eine Frau in meinem Freundeskreis hat das gemacht, und was ich mitbekommen habe, war das wohl ein ziemlicher bürokratischer und auch finanzieller Aufwand.

Also, ich denke mal, wenn Exe es nicht will, kann sie niemand zwingen. Zumal sie dann ja anders hieße als ihre Kinder, und wer will das schon.

Versucht doch einfach drüber zu stehen. Schließlich verbindet Ihr mit diesem Namen ja viel mehr als nur die Exe, oder?

LG; Simon
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Nachrichten in diesem Thema
das recht der exe am namen - von stafford - 16-04-2010, 14:50
RE: das recht der exe am namen - von Simon - 16-04-2010, 15:47
RE: das recht der exe am namen - von stafford - 16-04-2010, 16:04
RE: das recht der exe am namen - von borni - 16-04-2010, 16:05
RE: das recht der exe am namen - von Simon - 16-04-2010, 17:10
RE: das recht der exe am namen - von blue - 16-04-2010, 22:52
RE: das recht der exe am namen - von payer - 18-04-2010, 21:49
RE: das recht der exe am namen - von Ray - 19-04-2010, 08:40
RE: das recht der exe am namen - von Ralf G. - 19-04-2010, 08:48

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