29-03-2010, 19:46
Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 212,72 %.
Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 176,02%.
Also nicht daß ich die Steigerungen nicht auch exorbitant unverschämt fände. Aber die "Steigerung" beträgt "nur" 112,72% und 76.02%! Du gehst ja von einem Betrag von 100% in 2001 aus. Diesen Betrag setzt Du in Relation zum heutigen Betrag. Da kannst du den alten Betrag für die "Steigerung" nicht dazurechnen.
mit freundlichen Grüßen TEM20* (Mitglied im Verein klugscheißender Ingenieure)
Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 176,02%.
Also nicht daß ich die Steigerungen nicht auch exorbitant unverschämt fände. Aber die "Steigerung" beträgt "nur" 112,72% und 76.02%! Du gehst ja von einem Betrag von 100% in 2001 aus. Diesen Betrag setzt Du in Relation zum heutigen Betrag. Da kannst du den alten Betrag für die "Steigerung" nicht dazurechnen.
mit freundlichen Grüßen TEM20* (Mitglied im Verein klugscheißender Ingenieure)