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Sorgerecht=Sorgepflicht?
#11
Die Dt. Botschaft oder ein Generalkonsulat sollte erstmal dein Ansprechpartner für einen Deutschen der im Ausland lebt sein. Ich behaupte, sie können dir auf jeden Fall weiterhelfen, stellen einen Kontakt zum Jugendamt her, einfach kurz anrufen oder nen Termin vereinbaren.

Durch deinen Umzug bist du natürlich nicht mehr berechtigt, "Leistungen der Stadt X in Anspruch zu nehmen" Wenn dich die Frau vom Jugendamt vielleicht kennt, oder hattest mit ihr zu tun, geht das vielleicht, anschreiben sind meinst zwecklos. Also geht man dann den anderen Weg, Botschaft -> JA -> Botschaft -> du Botschaft -> JA -> Botschaft -> du .. irgendwann wird es dem Botschaftmitarbeiter doch zu viel arbeit und du setzt dich mit dem Jugendamt dann selber in Verbindung. Das klappt ganz sicher dazu noch wirtschaflich.
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Sorgerecht=Sorgepflicht? - von Panay - 09-03-2010, 00:53
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von blue - 09-03-2010, 09:28
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von karlma - 09-03-2010, 09:50
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von Panay - 09-03-2010, 10:11
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von blue - 09-03-2010, 10:35
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RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von stafford - 09-03-2010, 18:24
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von p__ - 09-03-2010, 18:46
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von blue - 10-03-2010, 09:40
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RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von Tee-Rak - 10-03-2010, 02:16
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RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von stafford - 11-03-2010, 19:27
RE: Sorgerecht=Sorgepflicht? - von p__ - 13-03-2010, 11:26

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