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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#7
(06-03-2010, 15:58)gleichgesinnter schrieb: An das Gericht/ Ex schreiben, das du nun im Ausland eine Ausbildung machst und du SIE nun in Verzug setzt Unterhalt für dich zu bezahlen, ansonsten Klage einreichen wirst in Verbindung mit Auskunftersuchen durch Einkommennachweise und Ungültigerklärung des alten Titels.

Glaubt mir, auch ich habe nach meinem "Gerichtsurteil" dem Gericht geschrieben, das ich mein Urteil nicht anerkenne und meine Rechte nicht anerkannt worden sind (im Ausland längere Einspruchsfristen).

Hat mit persönlich weitergeholfen...

gleichgesinnter

Was mir noch dazu eingefallen ist, es war ja nur ein "vorläufiger Beschluss" den der RA erwikt hatte vorm FG, der Termin zum "Gütetermin" kommt nocht. Da bin ich dann allerdings schon in Liliput zur Ausbildung.

Ist halt die Frage, ob man Zeit und Geld noch in einen Rechtsstreit investiert, der sowieso nicht zu gewinnen ist oder der deutschen Justiz gleich den Stinkefinger zeigt und die Schulden halt auflaufen lässt.

Ich tendiere eher zum Letzteren.
[/quote]

Naja, ich kann nur hoffen sie geht wieder in ihr Heimatland, nach dem Versuch, sie war ja bereits paar Monate dort, isses wieder zurückgekommen, sie dachte echt, hier in D fliesst nur Honig man muss nichts dafür tun. Wenn ich jetzt Gegenhalte mit der Forderung mich zu unterhalten geht ihr vielleicht mal ein Licht auf. Mit der Tatsache dann konfrontiert, erstmal Sprachkurs um meine verstaubten Franzkenntnisse wieder aufzubügeln, 1 Jahr Schule und dann ne 3 Jahre Ausbildung, lebt sie dann erstmal mind. 4 Jahre von H4. Lange Zeit wer sich so im sicheren fühlt. Darf dann auch nichts verdienen sonst müsste sie mir dann Unterhalt bezahlen, ich hab keine Ahnung was ihr das die Anwältin versprochen hat. Aber die 4 Jahre sind erstmal sehr sehr lange Zeit, Fraun werden auch nicht jünger.

Aber vielleicht hast du Recht, ich sollte mir meine verbleibende Zeit hier anders gestalten, ist mann immer der Depp.

Jetzt hab ich die komplette Klageschrift erhalten, ich soll doch glatt noch rückwirkend den vollen vorläufigen Unterhalt bezahlen, nachdem was ich nun weiss komplett falsch, wird der nicht für die letzten 12 Monate hergenommen? Wenn die EXe dannn auch noch freiwillig Auswandert, ein starkes Stück find ich. Zumal ich dann zum "gütlichen Termin" dann auch nur noch ALG2 bekomme. Die Anwälting greifft da wohl in irgendeinen Geldsack, das klingt mir echt unstrukturiert, was die da macht. Vielleicht dachte sie ja
ich wär schon gar nicht mehr da, das ist ganz einfach Smile
(06-03-2010, 19:57)p schrieb:
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?

Ein neuer Gerichtsantrag. Das alte Verfahren ist ja offensichtlich abgeschlossen. Neue Tatsachen, neues Verfahren.

hmm die Anwältin hatte im Eilverfahren einen Antrag gestellt, es gibt nun "vorläufige Beschluss" dem ich dann den Betrag XX zu zahlen hab. Nun bekomme ich eine Einladung zur "gütlichen Trennung" der mich dann zum TU,KU verpflichten soll + rückständiger zuzügl. Zins, der meines Erachtens aus der luft gegriffen ist, ich soll fur jan-dez.2010 den diffbetrag bezahlen, die Klage hab ich dann im Jan2010 erhalten, vorher setzte mich keiner in irgendeiner weise in Rückstand.
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RE: TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung - von Tee-Rak - 06-03-2010, 20:05

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