03-02-2010, 12:40
(03-02-2010, 12:00)Nero schrieb: Dann müsste man trotzdem Abänderungsklage einreichen damit keine Schulden aufgebaut werden?
Absolut richtig! Die Jugendämter machen manchmal einen auf großzügig und dann schlagen die mit der Pfändung zu, wenn derjenige wieder im Job ist. Das nenne ich dann eine Überraschung.
Keine erfolgreiche Abänderungsklage = Schuldenaufbau!