12-01-2010, 14:55
(11-01-2010, 11:32)borni schrieb: Das lese ich aber immer anders:
"Staatsangehörige aus EU Ländern sind bei einem Aufenthalt, von weniger als drei Monaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verpflichtet, sich anzumelden. Wer sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes zu melden. Dieser Vorgang nennt sich "empadronamiento, im Rathaus fragt man nach dem oficina de empadronamiento."
http://anonym.to/?http://www.auswandern....039.0.html
Das ist falsch und stimmt nicht. Ich habe damals im Ayuntamiento selbst nachgefragt und dort gab man mir die Infos, das es KEINE Meldepflicht gibt, es aber mit Nachteilen verbunden sein kann.
Diese Aussage habe ich mehrfach auch von anderen Deutschen gehört, die nach Spanien sind.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum