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Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz?
#16
Gute Idee, blue. Hab ich übersehen. Streitwertbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei und braucht keinen Anwalt. Er sollte mal § 68 GKG (siehe http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg,68 ) prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, ob die Beschwerdesumme z.B. mindestens 200 EUR ausmacht.
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RE: Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz? - von p__ - 09-01-2010, 14:09

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