08-01-2010, 17:20
Weiß ich nicht.
Inzwischen kamen drüben aber schon die Hinweise, dass es auf den titulierten und nicht den gezahlten Unterhalt ankommt aber auch, dass der Streitwert der "geforderte" Unterhalt sein soll.
Noch ein Grund mehr zu kotzen.
Inzwischen kamen drüben aber schon die Hinweise, dass es auf den titulierten und nicht den gezahlten Unterhalt ankommt aber auch, dass der Streitwert der "geforderte" Unterhalt sein soll.
Noch ein Grund mehr zu kotzen.