24-11-2009, 16:31
Botschafter Dr. Hanns H. Schumacher in einem Schreiben an mich:
Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben deutscher Auslandsvertretungen, Unterhaltszahlungen für deutsche Behörden in Empfang zu nehmen.
...
Wegen der Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung müssen Sie sich gleichermaßen unmittelbar mit den Jugendämtern ins Benehmen setzen.
Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben deutscher Auslandsvertretungen, Unterhaltszahlungen für deutsche Behörden in Empfang zu nehmen.
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Wegen der Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung müssen Sie sich gleichermaßen unmittelbar mit den Jugendämtern ins Benehmen setzen.