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Wechsel in die Selbständigkeit
#1
Hallo,

kurz die Eckdaten meiner Geschichte: eine 2-jährige Ehe, ein Kind, vor kurzem zwei Jahre alt geworden. Seit einem Jahr getrennt, ich habe vor kurzem Scheidungsantrag eingereicht. Der Termin wahrscheinlich in Jan-Febr.

Der Umgang findet nicht statt. Die Ex läßt nur begleiteten zu, ich bin dagegen. Das JA und Justiz fragen nicht mal nach, warum ich mich begleiten lassen soll. eigentlich will die Ex gar keinen Umgang, das hat sie schon mehrfach deutlich zu verstehen gegeben. Durch diesen Wunsch nach Begleitung wird dieses Ziel relativ einfach erreicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
ich verdiene als Festangestellter nicht schlecht. Leider bin ich mit meiner Arbeit schon seit Jahren unzufrieden und spiele mindestens seit der Trennung mit dem Gedanken freiberufler zu werden. Jetzt habe ich das Gefühl die Wi-Krise ist vorbei und ich würde diesen Schritt wagen. Ich könnte ab 1. Januar frei sein. Ansonsten immer zum Quartalanfang.

Titel gibt es keine. Es läuft aber eine Stufenklage die wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein Titel produzieren wird.

Habt ihr gute tipps für mich wie ich vorgehen soll?
Wann soll ich kündigen, möglichst bevor EU tituliert wird oder ist es egal? Mein AG will mich leider nicht rausschmeissen, ich habe schon mal mit ihm gesprochen.
Was ist noch zu beachten?
Falls ich EU nicht in der alten Höhe zahlen werde - kann mir fahrlässige Arbeitsplatzaufgabe unterstellt werden und welche Folgen hat es für mich? Außer dan die Schulden auflaufen - keine (strafrechtlichen) Konsequenzen?
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Wechsel in die Selbständigkeit - von FreiHerr - 25-08-2009, 18:12
RE: Wechsel in die Selbständigkeit - von blue - 25-08-2009, 19:24
RE: Wechsel in die Selbständigkeit - von blue - 25-08-2009, 20:11
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RE: Wechsel in die Selbständigkeit - von MightyNighty - 26-08-2009, 04:04
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