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Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger
#9
(21-03-2024, 12:03)Nuffü schrieb: Aber bei der Mutter oder ? Die in meinem Fall definitiv nicht reagieren würde.

Ich weiss nicht, ob die Mutter jemand die Vertretung übertragen hat. Einem Anwalt oder dem Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft. Wenn das nicht das Fall ist, dann ist die Mutter diejenige, die Auskunft geben muss. Tut sie das nicht, kannst du auf Herabsetzung des Titels klagen. Dafür herrscht Anwaltspflicht für dich und sie. Bleibt sie bei der Auskunftsverweigerung, kriegt sie eine fette Rechnung vom Anwalt und der Unterhalt ist weg. Ignoriert sie alles, kassiert sie ein Versäumnisurteil. Das hilft normalerweise beim lernen der eigenen Pflichten.

Habe das Gefühl, an diesem gradlinigen, korrekten Vorgehen mangelte es bisher. Nicht nur beim Unterhalt.
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RE: Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger - von p__ - 21-03-2024, 14:14

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