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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#1
Hallo liebe Gemeinde,

heute erwischt mich ein für mich neues Kapitel im Zahlungswahn des Systems. Mein Sohn wurde "Inobhut" genommen und man möchte wieder mal Geld von mir. Wie üblich beginnt das Spiel mit der Forderung nach einer Einkommensauskunft. Da sich das Ganze über den Jahreswechsel hinweg abgespielt hat, will man für 2023 Auskunft über das Jahr 2022 (kein Problem, sollen Sie haben) und für das Jahr 2024 Auskunft über das Jahr 2023. Letzteres möchte ich gerne Vermeiden (hohe Einmalzahlungen). Der Beistandschaft habe ich zuletzt bereits Auskunft für 2022 erteilt. Jetzt habe ich aber ein neues Büro am Rockzipfel. Muss ich neu Auskunft geben oder kann ich auf die letzte Auskunft für die Beistandsschaft verweisen und darauf pochen, daß man sich jetzt 2 Jahre gedulden muss.
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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 08-01-2024, 12:40

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