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Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg?
#10
(28-12-2022, 02:22)Harry schrieb: wie du den obigen Beiträgen entnimmst, bin ich nicht davon überzeugt, dass ich die alte Regelung nun abändern lassen sollte.

Ich auch nicht, deshalb hatte ich ja zwei Wege skizziert, nicht nur den einen über die Abänderung.

(28-12-2022, 02:22)Harry schrieb: Ich vermute auch, die Praxis ist gebührenrechtlich getrieben: Anwälte verdienen mehr mit der Regelung oder Abänderung von Umgang (und auch damit recht wenig), als mit der Vollstreckung von Umgang.

Allerdings brauchst du gar keinen Anwalt, wenigstens für diesen Rechtsbereich gibts keine Anwaltspflicht. Das kann also unbeachtlich gelassen werden.

(28-12-2022, 02:22)Harry schrieb: Wieso sollte es eine "Finte" sein? Ich kann mich schlüssig auf den Standpunkt stellen, ich will, dass die alte Regelung (als Minimum) strikt eingehalten wird, und das ist der Sinn der Erzwingung mit Ordnungsgeld. Nicht Häme oder Streiteskalation.

Weil Umgangsrecht und auch die damit verbundenen Beschlüsse kein absolutes Recht nach Buchstaben ist, sondern Wohl, Bedürfnisse der Kinder immer einzubeziehen sind. In Beschlüssen wird das nach Richtermeinung der Fall sein und deshalb sind sie einzuhalten, aber Kinder sind keine statischen Möbelstücke, also wird die Bindekraft von Umgangsregelungen in der Regel mit zunehmendem Alter abnehmen, weil sich Bedürfnisse verändern. Man könnte sagen, das Zwangskorsett eines Beschlusses hilft beim bewegen lernen und geht über in normale Kleidung, die zum Anlass passt.

Deshalb besteht das Risiko, dass der Richter sagt "was wollen sie denn mit dieser Uraltregelung, die haben sie doch selber schon geändert, anders praktiziert, was auch sinnvoll war. Auf dieses Basis beschliesse ich kein Ordnungsgeld". Er wird sagen, dass es dir nur um Bestrafung der Mutter geht anstatt auf Basis des zwischenzeitlich veränderten Umgangs erst einmal eine neue Regelung zu finden.

(28-12-2022, 02:22)Harry schrieb: Vielleicht hat mein erstes Posting hier etwas in die Irre geführt. Darin hatte ich mich gefragt, ob möglicherweise wegen Veraltung gar keine Vollstreckbarkeit mehr besteht. Die Antwort hierauf ist immer noch offen.

Im Lichte der oberen Erläuterungen sollte die Frage geklärt sein. Und noch mal deutlicher: Eine Vollstreckbarkeit des Umgangs ist anders als bei Unterhalt keine Zahl und kein Konto, sondern unterliegt richterlichem Gestaltungsspielraum, sowohl im "ob überhaupt" als auch der Höhe der Massnahmen.
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RE: Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg? - von p__ - 29-12-2022, 12:19

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