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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#15
So wahr wie ich hier sitze - da kam nichts mehr vom FA. Keine Pfändung, keine Schätzung, keine Erinnerungen mehr, nada, niente. Einfach den Briefkontakt abgebrochen. 
Tatsächlich habe ich 1994 und 1996 mit Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt gleichzeitig unterschrieben, Summe X bis zum jeweils 18. Geburtstag zu zahlen. Das ging damals wohl nur "im Paket".Bei den weiteren Kindern nur noch die Vaterschaftsanerkennung.
Ich vermute daher, das sind die Titel aus denen sich das FA im Auftrag der Unterhaltskassen bedient, die hätte ich demnach 30 Jahre an der Backe? 

Versteht mich nicht falsch - ich gönne dem Staat die einbehaltene Lohnsteuer, muss mich daraus nicht zwingend bedienen. Wenn ich im Gegenzug die Altschulden in für mich immenser Höhe los werde, indem ich den Ball flach halte, soll mir das Recht sein. 

Und: die können mich trotz Steuerklasse 4 ohne Faktor nur zwingen zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn noch Schulden im Hintergrund sind? So ganz hab ich das nicht kapiert. Erklären muss man doch nur bei 3/5 oder 6?

Wie auch immer - danke Euch für den Input!
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Nasowas - 30-09-2022, 14:27

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