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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht
#1
Heart 
Hey ihr Lieben. Erstmal schön, dass es solche Foren überhaupt noch gibt. Vielleicht vor meiner Frage, kurz zu meinem Hintergrund.
 
Meine Exe, Borderlinerin, Und Ich, haben ein ca. 6 Jahre altes Kind miteinander. Wir trennten uns, als der Kleine ca. 6 Monate alt war, Was dann folgte, habt ihr bestimmt schon oft gelesen, aber es war die Hölle. Nachrichten im Minutentakt, Verleumdungen und zig Nachrichten an meine Kollegen inkl. Geschäftsleitung. Dem Jugendamt wurde erzählt ich würde Drogen nehmen. Das ganze gipfelte dann in konkreten Morddrohungen an meine neue Freundin und mich. Und ich konnte, man glaubt es kaum, Ende 2020 echt einen Antrag auf Gewaltschutz beim Gericht durchbringen. Ihr glaubt kaum, was das für ein Gefühl ist, nach zuvor mehreren erfolglosen Gewaltschutzanträgen das Gefühl zu haben, endlich Ruhe zu haben. Und diesen Antrag vor Gericht durchzubringen. Als Mann. Gegen eine hochmanipulative Frau mit Kind. Nachdem ich mich noch mehrere Monate in Therapie begab, ging es mir auch psychisch langsam besser.
 
Seitdem die 6 Monate abgelaufen sind, kommen leider wieder vereinzelte Nachrichten, in denen sie mehr Unterhalt will… Zwischendurch immer Mal ein, zwei vergleichsweise harmlose Drohungen, nichts im Vergleich zu früher. Wichtig aber: Seitdem o.g. Beschluss gab es meinerseits nicht eine Reaktion auf Nachrichten ihrerseits – auch nicht, wenn es wieder vorgeschobener Weise ums Kind zu gehen schien. Unterhalt zahle ich brav, ausreichend und mehr als ich nach Düsseldorfer Tabelle „müsste“. Kontakt zu dem kleinen besteht seitdem nicht mehr. Das habe ich ehrlich gesagt aufgegeben und als die Situation immer weiter eskaliert ist resigniert – denn dafür müsste ich ja wiederum mit der Exe Kontakt haben…
 
Was mich zur aktuellen Situation bringt. Vor ein paar Tagen kam eine Einladung vom Gericht. Meine Exe zieht mich vor Gericht, um mich zu Umgängen mit dem Kind zu verpflichten, bezugnehmend auf das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.11.2020, 3 UF 156/20).
 
Um offen zu sein: Nein, ich möchte den Kontakt mit dem Kind nicht. Aus Angst davor, dass der ganze Spuk von vorne losgeht. Sie hat nun anscheinend ja wirklich eine Möglichkeit gefunden, wieder in mein Leben eingreifen zu können. Der Beschluss des OLG Frankfurt macht mich doch im Grunde Handlungsunfähig, oder? Was interessiert es das Gericht, was diese Frau mir angetan hat? Was interessiert es das Gericht, dass gegen meine Exe ein Gewaltschutzverfahren gelaufen ist. Man kann ja immer mit dem vermeintlichen Kindeswohl argumentieren…
 
BTW: Damals, als ich noch um den kleinen gekämpft habe, hat sie beim Jugendamt die Umgänge verweigert, weil ich angeblich drogensüchtig sei. Jetzt wiederum kommt Sie mir genau umgedreht.
 
Meint ihr, ich sollte mir wieder die Kosten für einen Anwalt ans Bein binden? Ich sags euch ehrlich – im Grunde möchte ich nur weiter meine Ruhe vor ihr… Egal wie. Danke euch im Voraus und LG
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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht - von Mr.Krabs - 04-01-2022, 20:53

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