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Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen
#15
Ist keine Beistandsschaft eingerichtet, und die Mutti hat ja bisher offensichtlich keine Ambitionen gezeigt, dich Titulieren zu lassen, hängt dies ganz davon ab, ob das JA sie unter Druck setzen wird, dich diesbezüglich zu verklagen, oder ihr eine Beistandschaft „empfehlen“, damit das Amt dich direkt „ansprechen“ darf. Vielleicht hast du Glück und Mutti kassiert weiter Unterhaltsvorschuss und will das alles garnicht.

Ohne Titel: Keine Pfändung!
Erstmal bist du diesbezüglich save.
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RE: Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen - von IPAD3000 - 13-02-2020, 01:03

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