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OLG Hamm in 11 UF 165/04: Kein Umgangsrecht für Grosseltern
#1
Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 165/04) hat entschieden, dass die Großeltern das Umgangsrecht mit dem Enkelkind nicht ausüben dürfen, wenn es dadurch in einen Loyalitätskonflikt mit den eigenen Eltern gerät.

Das ist gefestigte Rechtssprechung. Das theoretisch bestehende Umgangsrecht der Grosseltern bleibt wertlos, weil es jederzeit noch leichter blockiert werden kann wie das eines nichtbetreuenden Elternteils. § 1685 BGB Abs. 1: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.". Wohl des Kindes = Wille der Mutter, sagt das OLG Hamm.

Eine gewisse Politikerin führt zu diesem Thema gewisse andere wohlfeile Reden: http://www.focus.de/politik/deutschland/...00117.html . Aus Rechts- und Gesetzthemen hält sie sich aber strikt heraus, wenn sie ihr eigenes Ressort betreffen, die Familie. Laut kreischende Einmischung in Rechtsthemen betreibt sie jedoch bei ihrem "Zensursula" - Wahnsinn.
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OLG Hamm in 11 UF 165/04: Kein Umgangsrecht für Grosseltern - von p__ - 29-04-2009, 16:39

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