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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
#4
Ja, dann wirst Du wohl die Kosten bzw. Ratenzahlungen leisten müssen. Hättest Du vor deiner Insolvenz die Kosten verursacht wären Sie mit in der Insolvenz Masse "eingeflossen".

Die frage ist nur ob Du die Ratenzahlungen sofort begleichen musst da ja eigentlich erst die Gläubiger "befriedigt" werden müssen...Normalerweise dürftest Du in der Insolvenz gar keine Schulden machen.

Frag mal deinen Insolvenzverwalter...
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RE: Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? - von Arminius - 27-07-2018, 19:04

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