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Arbeitgeberwechsel erlaubt?
#8
(22-07-2018, 18:55)Bodenseebursche schrieb: @Nixon:
Im letzten Jahr hattest Du geschrieben, dass deine Ex auf Kommuikationsverweigerung macht und eine Zitat "dumme Kuh" sei. Hat sich an diesem Zustand etwas verbessert/verschlechtert und wie sieht das Verhältnis zu den Kindern aus?

Ich kann dir aber schon jetzt sagen, dass du mit legalen und ehrlichen Methoden nicht an der Unterhaltshöhe herumschrauben kannst. Die passende Antwort auf ausbleibende bzw. reduzierte Unterhaltszahlungen ist übrigens Umgangsverweigerung. Wenn Du das aushalten kannst?

Damals ging es um eine Steuererklärung und fehlende bzw. unzureichende Kommunikation. Smile In der Zwischenzeit sind alle Probleme gelöst. So gesehen ist sie keine dumme Kuh.  Big Grin Ich bin mitten in der Scheidung. Alle Anträge gestellt und die Formulare für Versorgungsausgleich ausgefüllt.

Ich sehe meine Kinder deutlich seltener, als noch vor drei Monaten. Dies ist durch persönliche Situation entstanden, ich habe ein neues Leben. Ja, ich kann weniger Umgang aushalten, die Kinder übrigens auch, die haben ein eigenes Leben ohne mich entwickelt und die können ganz gut damit umgehen.

Ich spiele für die Kinder eine undefinierbare Rolle, der Staat hat sein Ziel erreicht.  Big Grin
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Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 16:29
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von p__ - 22-07-2018, 17:18
RE: Arbeitgeberwechsel erlaubt? - von nixon - 22-07-2018, 17:53
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