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Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV
#11
Würde erstmal den Vermieter ansprechen, ob er deinen Austritt aus dem Mietverhältnis denn akzeptiert.

Oder ist die Austrittsvereinbarung aus dem Vertrag, die Du unterschreiben sollst, bereits vom Vermieter unterschrieben.

Ich habe damals ein Wisch fertig gemacht, dass meine Exe aus dem Vertrag austritt und der Mietvertrag so fortgesetzt wird, als hätte ich ihn allein geschlossen. Das habe ich von Exe und vom Vermieter unterschreiben lassen und fertig.

Wenn Sie dir da noch Geld schuldet, würde ich meine Unterschrift entsprechend als Druckmittel nehmen - logischerweise.

(26-06-2018, 22:43)Sixteen Tons schrieb: Mit einer Entlassung aus dem Mietvertrag muß auch der Vermieter einverstanden sein. Das können die Eheleute nicht einfach untereinander regeln. Das wäre eine Vertragsänderung.

Das stimmt so nicht. Man kann natürlich untereinander vertraglich regeln, wer im Innenverhältnis (also unter allen Mietern) inwiefern haftet und ersatzpflichtig ist.
Hatte das Konstrukt mal, als meine letzte Exe wohnen bleiben wollte, ich raus bin aber der Vermieter mich nicht entlassen wollte, weil er meine Exe aus der Wohnung haben wollte.
Habe dann der Exe angeboten, einen Vertrag zu machen, dass Sie im Innenverhältnis das Wohnrecht bekommt, ich die Wohnung nicht mehr betrete etc. und sie im Gegenzug vollumfänglich für alle Forderungen aus dem Mietvertrag haftet und sollte der Vermieter mich in die Zahlungspflicht nehmen (was er ja immernoch kann) sie mir entsprechend schadenersatzpflichtig ist.

Birgt natürlich das Risiko, wenn Exilein Scheiße baut und ich durch den Vermieter in Haftung genommen werde, Exe aber keine Kohle hat, ich trotzdem drauf sitzen bleibe. Ganz raus ist man also nicht, aber ein Stück weit.

Seis drum, kam bei mir dann eh anders.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - von Antragsgegner - 04-07-2018, 03:17

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