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Wie funktionieren dynamische Titel?
#19
In der Tat sind da noch Fragen offen.

Selbst bei Einigung zwischen den Parteien zur Löschung des Titels, muss dieser Entscheid doch dem Gericht mitgeteilt werden, oder?

Mein Anwalt meinte, das Gerichtsurteil gilt als Titel. Meine Ex und ich bekamen das Urteil nur als Kopie zugesandt.
Die "Pfandbriefurkunde" liegt aber als Original beim Gericht. Sie als Gläubiger hält nur eine Abschrift.

Was ist bei Diebstahl eines Titels? Was bei Verlust? Kann der Gläubiger den Titel als Schenkung an Dritte übertragen?

Aus dem Netz...

"Sollte ein Titel verloren gehen, kann eine zweite vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO beantragt werden. Dazu muss dem Prozessgericht der Verlust des Titels glaubhaft gemacht werden; es entstehen idR. Kosten von 15,00 EUR."

Auch äußerst grusliges findet man im Netz: z.B. das Anfechtungsgesetz.
Demnach können alle Veräußerungsgeschäfte des Schuldners innerhalb einer Frist von 2-4 Jahren noch angefochten und rückabgewickelt werden.
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RE: Wie funktionieren dynamische Titel? - von Maestro - 20-06-2018, 16:40

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