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Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
#5
Wurde nicht zu einer Auskunft aufgefordert.

Nachdem ich nun eine Frist schweigend habe auslaufen lassen,
droht mir nun die Tante vom Amt mit einem gerichtlichen Verfahren.

Wie geschrieben, ist die Urkunde am 01.10.2015 ausgelaufen.

Soll ich mich weiter stumm verhalten oder soll ich darauf hinweisen
das die Urkunde ausgelaufen ist?
Am liebsten würde ich mich weiter stumm verhalten und warten was da kommt.
Das Gericht wird bei Klageerhebung die Tante schon hinweisen das die Urkunde ausgelaufen ist.

Kann ich gegen die Beiständin nicht wegen "Willkür" oder "Nötigung" vorgehen?

Sie will mit aller Gewalt unter Androhung einer Klage die Änderung einer
Urkunde, die gar nicht mehr besteht!

Hoffe ihr könnt mir gute Tips geben, damit dieser Willkür und ausüben der Macht
Einhalt geboten wird.
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RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - von masku - 08-08-2018, 08:14

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