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Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt
#2
(08-06-2018, 11:40)Zwillingspapa schrieb: Kinder sind in der Ehe geboren, derzeit Trennungsjahr. Muss ich so etwas beantragen? Theoretisch müsste ja Mutti dies der Ärztin schon eingereicht haben? Smile

Da die Kinder in der Ehe geboren sind, hast Du automatisch gemeinsames Sorgerecht. Das JA hat hiermit überhaupt nichts zu tun!

Die Kinderärztin würde ich auf das geltende Recht hinweisen und ansonsten mit einer Beschwerde bei der Ärztekammer drohen.

Du könntest ihr nur insofern entgegenkommen, daß Du ihr schriftlich bestätigst, daß gemeinsames Sorgerecht besteht. So habe ich das immer gehalten, wenn ich irgendwo Auskunft wollte. Das ist aber das Maximum!

Simon II
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RE: Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt - von Simon ii - 08-06-2018, 12:20

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