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Kindesunterhalt
#3
(07-06-2018, 23:11)p__ schrieb: Ist die Auskunftsanfrage überhaupt statthaft gewesen? Mindestens zwei Jahre Abstand zur letzten Auskunfterteilung.

Wichtig:

Die Zweijahresfrist beginnt erst zu laufen, wenn Du einen rechtskräftigen Bescheid bekommen hast!

Das JA hat also gar nicht das Recht, eine jährliche Auskunft zu fordern.

Darauf würde ich sie einmal deutlich hinweisen!

Was anderes: Du denkst daran, daß, wenn das Kind 18 Jahre ist, auch die KM barunterhaltspflichtig wird und somit Dein Unterhaltsanteil sowieso neu berechnet werden muß?

Simon II
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Kindesunterhalt - von Klarat - 07-06-2018, 22:13
RE: Kindesunterhalt - von p__ - 07-06-2018, 23:11
RE: Kindesunterhalt - von Simon ii - 08-06-2018, 10:15
RE: Kindesunterhalt - von p__ - 08-06-2018, 11:16
RE: Kindesunterhalt - von Simon ii - 08-06-2018, 11:37
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RE: Kindesunterhalt - von Nappo - 10-06-2018, 18:33
RE: Kindesunterhalt - von HeinrichH - 15-04-2019, 14:29

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