Ach das ist ja interessant! Das heisst, zunächst wird das jeweils Geleistete in Rentenpunkte abgebildet und erst dann darüber die Gesamtsumme gewichtet gemittelt?
Vereinfachtes Beispiel - beim Vater entsprechen die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit V Rentenpunkte. Beider Mutter entsprechen die Kinderbetreuungszeiten M Rentenpunkte. Heisst das, dass wenn die Mutter mehr Rentenpunkte hat ihr dann ihr kleinerer Rentenanteil beim Versorgungsausgleich zustehet?
Vereinfachtes Beispiel - beim Vater entsprechen die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit V Rentenpunkte. Beider Mutter entsprechen die Kinderbetreuungszeiten M Rentenpunkte. Heisst das, dass wenn die Mutter mehr Rentenpunkte hat ihr dann ihr kleinerer Rentenanteil beim Versorgungsausgleich zustehet?