20-06-2018, 20:34
Wieso das denn? Es wäre sehr ungewöhnlich, dass später nochmal die grossen Kostentreiber Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgepackt werden können und damit der Kostenvorteil wieder dahin ist. Auch bei Unterhaltsfragen, sofern sie nicht zu Lasten Dritter gehen sind Scheidungsfolgevereinbarungen recht gut festzuzurren. Das verwechselst du wohl mit Eheverträgen. Aber die werden im Scheidungsverfahren angegriffen und nicht hinterher. Das ist ein grosser Unterschied zu einer eben erst gebilligten Trennungsfolgenvereinbarung.