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Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden
#2
Es mag technisch möglich sein, dass der Datenaustausch quer über alle Behörden stattfinden kann.

Findet aber so, in diesem Umfang, nicht statt. Sei es wegen Trägheit oder Faulheit oder Blödheit der Behördenmitarbeiter.

Das Jugendamt kommt, notfalls mit einer vorgetäuschten Begründung (der Gesuchte hat Unterhaltsrückstände), an so ziemlich ALLE Informationen, die das Jugendamt haben möchte.
Wenn eine Behörde eine zustellfähige Adresse hat, dann stellen die dorthin zu. Wenn kein Rückläufer kommt, kümmern die sich nicht weiter drum.

Krassestes, mir bekanntes Beispiel: in ein und demselben Landratsamt marschiert ein unterhaltspflichtiger Vater im Erdgeschoss zur Ausländerbehörde und regelt dort seine Angelegenheiten wie Arbeitserlaubnis etc.pp.
Im ersten Stock des gleichen Landratsamts sitzt das Jugendamt, die suchen ihn wegen Unterhaltsrückständen resp. Abänderung des Unterhaltstitels - dort ist er als ins Ausland verzogen gemeldet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden - von Austriake - 19-04-2018, 08:22

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