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Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht
#1
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich verhindern kann das die KM ein „vereinfachtes Verfahren“ bezüglich des Kindesunterhalts gegen mich stellt? Zum Beispiel das ich den Mindestsatz von 251 EUR zahle oder so?

Ist es richtig, dass bei dem „vereinfachten Verfahren“ auch Rückwirkend die Zahlung des Kindesunterhalts bewilligt werden kann? Wenn ja, für wie viele Monate?
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht - von ThomasM - 04-04-2018, 08:11

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