19-05-2020, 17:20
(14-05-2020, 13:59)p__ schrieb:(14-05-2020, 13:05)Mr.Smith schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld.Das stimmt, es gibt eine Vorschusspflicht des Vollstreckungsgläubigers. Zwar hat der Schuldner die notwendigen Vollstreckungskosten letztendlich zu tragen, doch muss der Gläubiger sie zunächst vorschiessen. In aussichtslosen Fällen interessiert das den Schuldner natürlich nicht, der Gläubiger bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Ätsch :-)
Wenn Du es richtig machen willst geh mal in Haft ! Da bricht dann ein ein Krieg zwischen den beteiligten aus ...Da sind dann dreistellige Beträge zu zahlen ! Viele Rechtsanwälte kreuzen ganz "unbedarft" den Haftantrag mit an. Wenn Sie an den falschen Schuldner geraten gibt es jede menge Gesprächsbedarf.