14-01-2018, 18:01
(14-01-2018, 17:38)Bodenseebursche schrieb: In Fällen von hartnäckiger Umgangsverweigerung würde ich konsequent ( und wirklich konsequent ) die Unterhaltszahlungen komplett einstellen oder auf das Minimum reduzieren. Das ganze ist ganz legal möglich und wird von mir seit knapp 1,5 Jahren praktiziert.
Das mag in der Schweiz legal möglich sein, in Deutschland hat der Vater ratzfatz ein Strafverfahren nach §170 StGB an der Backe und wird auch todsicher verurteilt, wenn er keine anderen Argumente hat als die Umgangsverweigerung der Mutter.
Bibel, Jesus Sirach 8.1