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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#2
Du klagst gegen das Kind, die Mutter ist weder Beklagte noch Klägerin, deshalb auch nicht an den Gerichtskosten zu beteiligen. Bezahlt wird nicht für eine Unterhaltsberechnung, sondern für die Verhandlung eines Gerichtsantrages.
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von p__ - 10-01-2018, 22:15

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