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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet?
#1
Seltsame Story. Meine Ex und ich leben noch mit den Kids -getrennt- zusammen. Nach viel Säbelrasseln und Streiterei war sie nun beim Anwalt. Für mich ist der Fall klar. Sie zieht aus. Für Sie zahle ich dann BU und KU für unser Baby. Die anderen beiden Kids hat jeder selbst mitgebracht. 
Dank der FAQ und den zahlreichen Tipps von euch, konnte ich die finanzielle Seite meiner Selbstständigkeit passend umbauen und sehe einer Trennung gewappnet entgegen. Dass ich mich über das Baby nicht angreifbar und erpressbar mache, ist schon lange abgesteckt. Einzig die Wohnung wäre zu klären.

Jetzt rief sie an und erzählte von ihrem Besuch bei der Anwältin. Diese habe ihr geraten, sie solle keine Wohnungskündigung unterzeichnen. In Ihrem speziellen Fall wäre ich auch nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, der KU für das Baby würde vom Amt verrechnet. Sie wäre bedürftig und dann ein Sozialfall. Es bliebe ihr nicht mal ein Wohnklo, da die Wohnungssituation hier in der Stadt sehr angespannt sei. Sie könne höchstes in eine andere Stadt, was meine Ex nicht möchte. Hier kann ich nichts negatives sagen, denn sie sieht tatsächlich die Kinder. Im schlimmsten Fall wäre von mir auch nichts zu holen, so die Anwältin, da ich als Selbstständiger maßgeblich Einfluss auf mein Einkommen hätte. 

Exens Vorschlag war, nun noch 4-6 Monate zusammen wohnen zu bleiben bis der Krippenplatz steht und sie einen Teilzeitjob hat. Um ein ordentliches Zusammenleben zu gewährleisten schlug sie eine Beratungseinrichtung vor, um Absprachen für diese Zeit zu treffen. Hier waren wir schon mal und war in Ordnung.

So ganz traue ich hier dem Braten nicht. Das fängt schon mit diesem BU Thema an. Wir sind zwar nicht verheiratet, allerdings ist es doch nicht ausschlaggebend? Welche Gründe könnte es geben nicht verpflichtet zu sein? Riecht nach Finte. Nur welches Ziel verfolgt sie?
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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - von HeinrichH - 19-12-2017, 13:49

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