22-04-2018, 17:06
(22-04-2018, 13:08)Nappo schrieb: Alleine das verstehe ich nicht. Der GV handelt im Auftrag des Gläubigers. Er kann die Abnahme einer Vermögensauskunft nicht ablehnen. Es sei denn, er teilt dem Gläubiger mit, dass ein Insolvenzverfahren vorliegt.
Wenn ein Vollstreckungshindernis vorliegt kann er das...vergiss nicht es gibt einen unterschied bzgl. materiell-rechtlich und Vollstreckung